Ambulante Sozialpsychiatrie

Ambulante Sozialpsychiatrie – Hilfen nach Bedarf und Bedürfnissen

ASP ist die Kurzform für „Ambulante Sozialpsychiatrie“. Es beinhaltet eine Maßnahme der Eingliederungshilfe für Erwachsene ab dem 21. Lebensjahr, die von einer psychischen Erkrankung betroffen sind. Eine ASP-Maßnahme ist freiwillig und kann auf Wunsch jederzeit beendet werden. Das Ziel: „Förderung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“.

Wie können Sie eine ASP-Maßnahme beantragen?

Ganz einfach:

  • Wir klären, ob Sie Anspruch auf die Maßnahme haben, d.h. ob eine psychiatrische Diagnose bei Ihnen vorliegt;
  • Zählen Sie zum Personenkreis, stellen wir für Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei dem zuständigen Fachamt Eingliederungshilfe;
  • Es folgt eine Gesprächseinladung vom Fachamt Eingliederungshilfe, wo Ihre Bedürfnisse, Interessen und Ziele in einem Gesamtplan festgehalten werden;
  • Stimmt das Fachamt Eingliederungshilfe der Maßnahme zu, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid –

und unsere volle Unterstützung ist Ihnen sicher.

Das Fachamt Grundsicherung und Soziales übernimmt die Kosten, wenn Sie
  • ein geringes Einkommen haben,
  • (je nach Höhe) Rente bekommen, z.B. Erwerbsunfähigkeitsrente,
  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bzw. Sozialhilfe nach SGB XII beziehen oder
  • zusätzlich zum Einkommen aufstockende Leistungen über das Jobcenter erhalten.
Verfügen Sie über Vermögen oder ein ausreichendes Einkommen, werden Sie entsprechend an den Kosten beteiligt. Alternativ können Sie die Angebote von vornherein als Selbstzahler nutzen.